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Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren

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Produktnummer: 45102
Hersteller: Ecomed
EAN: 9783609694412
Gewicht: 0.22 kg
Produktinformationen "Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren"

Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren

Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehrangehörige: Aushangpflicht beachten!

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Das gilt auch für Sie als Angehöriger der freiwilligen bzw. Pflichtfeuerwehr! Verantwortlich dafür ist der Träger der Feuerwehr nach den jeweiligen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Unterweisungspflicht auch an Feuerwehrangehörige übertragen werden.

Feuerwehrangehörige mit Führungsaufgaben haben nach §3 Abs.3 DGUV Vorschrift 49 für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen, d.h. auch sie müssen die Pflichten nach §12 ArbSchG erfüllen. Zu diesen Pflichten gehört auch, die Feuerwehrkollegen/-kolleginnen über die Unfallverhütungsvorschriftenzu unterrichten, um die festgelegten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Feuerwehr umsetzbar zu machen.

Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen an geeigneter Stelle für für jeden zugänglich und einsehbar sein: Deshalb haben wir für Sie alle einschlägigen, aushangpflichtigen DGUV-Vorschriften in einem Heft zusammengefasst. 

Als Zugabe enthalten sind einige technische Regeln, die zwar nicht aushangpflichtig sind, aber inhaltlich essenziell sind für die Feuerwehr, z.B.TRGS 554„Abgase von Dieselmotoren“.

Aus dem Inhalt:

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch– Gesetzliche Unfallversicherung
DGUV Vorschrift 1– Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 4– Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 9– Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb
DGUV Vorschrift 49– Feuerwehren
DGUV Vorschrift 55– Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV Vorschrift 71– Fahrzeuge
ASR A2.2– Maßnahmen gegen Brände
ASR V3– Gefährdungsbeurteilung
TRBA 130– Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen
TRGS 554– Abgase von Dieselmotoren
• Übersicht der DGUV
• Informationen für Feuerwehren, Angehörige weiterer Hilfsorganisationen und Verantwortliche für den Betrieblichen Brandschutz

Mit diesen Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr erfüllen Sie die vorgeschriebene Aushangpflicht!

Fragen?: Sie können uns gerne per E-Mail (info@feuerwehrdiscount.de) oder telefonisch unter 02551-996046 kontaktieren.

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