Der Brandschutzhelfer
Produktinformationen "Der Brandschutzhelfer"
Der Brandschutzhelfer
Leitfaden für alle Brandschutzhelfer
Die Verantwortung für die Beschäftigten, die wirtschaftliche Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Ausbildung im Sinne der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und der DGUV Information 205-023 ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung (mindestens 2 x 45 Minuten) mit einer praktischen Übung (5-10 Minuten je Person). Auf betriebsspezifische Besonderheiten ist zusätzlich einzugehen.
Dieser Leitfaden gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus den folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“
Regelmäßige Unterweisung!
In jedem Unternehmen müssen die Beschäftigten regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Aus dem Inhalt:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Fragen?: Sie können uns gerne per E-Mail (info@feuerwehrdiscount.de) oder telefonisch unter 02551-996046 kontaktieren.
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